Fragen
- Was passiert mit dem Guthaben auf meiner kontogebundenen GeldKarte, wenn ich die PIN vergessen habe? »
- Was passiert mit dem Guthaben, wenn die Gültigkeitsdauer meiner GeldKarte abläuft? »
- Was passiert mit dem Guthaben auf meiner kontogebundenen GeldKarte, wenn ich mein Konto auflöse? »
- Was kann ich machen, wenn meine GeldKarte defekt ist? »
- Was, wenn ich meine GeldKarte verliere oder sie gestohlen wird? »
Antworten
Was passiert mit dem Guthaben auf meiner kontogebundenen GeldKarte, wenn ich die PIN vergessen habe?
Das Guthaben steht Ihnen weiterhin zur Verfügung, auch wenn Sie die PIN Ihrer kontogebundenen GeldKarte vergessen haben, allerdings können Sie Ihre GeldKarte nicht mehr laden.
Die GeldKarte ist bei PIN-Verlust eingeschränkt nutzbar:
- Bezahlen: Da für Zahlungen mit der GeldKarte keine PIN-Eingabe erforderlich ist, können Sie somit über das Restguthaben auf Ihrer Karte noch verfügen.
- Entladen: Da hierfür keine PIN-Eingabe erforderlich ist, können Sie das Restguthaben der GeldKarte auch auf Ihr Konto entladen.
- Laden: Da hierfür eine PIN-Eingabe erforderlich ist, muss Ihnen Ihr Geldinstitut eine neue GeldKarte mit neuer PIN bestellen.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn die Gültigkeitsdauer meiner GeldKarte abläuft?
Kontogebundene GeldKarten sind genauso lange gültig wie die Bankkarte, auf der sich der Chip befindet. White Cards sind aus Sicherheitsgründen i.d.R. vier Jahre gültig. Das Gültigkeitsdatum ist stets auf der Karte aufgeprägt.
Ist das Gültigkeitsdatum überschritten, ist die GeldKarte eingeschränkt nutzbar:
- Bezahlen: Bis zu sechs Monate nach dem Verfallsdatum können Sie mit dem Guthaben Ihrer GeldKarte noch bezahlen.
- Entladen: Bis zu drei Monate nach dem Verfallsdatum können Sie das Guthaben Ihrer GeldKarte noch auf Ihr Konto entladen.
- Laden: Dies ist nach dem Verfallsdatum der Karte nicht mehr möglich.
Nach Ablauf dieser Fristen müssen Sie Ihre GeldKarte dem ausgebenden Kreditinstitut zur Gutschrift des Restguthabens auf Ihr Konto einreichen. Wichtig: Dies ist nur möglich, solange Ihnen die Karte noch vorliegt.
nach obenWas passiert mit dem Guthaben auf meiner kontogebundenen GeldKarte, wenn ich mein Konto auflöse?
Wenn Sie Ihr Konto auflösen, müssen Sie alle zum Konto gehörenden Karten an Ihre Hausbank zurückgeben. Ein eventuell noch bestehendes Restguthaben auf dem Chip sollten Sie vor der Kontoauflösung über einen Geldautomaten, ein Ladeterminal, ein Bankensonderfunktionsterminal oder ggf. über einen Taschenkartenleser ermitteln und Ihrem Konto gutschreiben lassen.
nach obenWas kann ich machen, wenn meine GeldKarte defekt ist?
Die Mitarbeiter Ihrer Hausbank können mit dem Bankensonderfunktionsterminal feststellen, ob Ihre Karte einen Defekt aufweist. Sollte der Defekt nicht mehr zu beheben sein, wird Ihnen das auf dem Chip gespeicherte Guthaben auf jeden Fall erstattet.
nach obenWas, wenn ich meine GeldKarte verliere oder sie gestohlen wird?
Neben ihren Qualitäten als idealer Kleingeldersatz hat die GeldKarte jedoch auch einen Haken: "Wenn weg, dann weg." Denn das Guthaben, das zum Zeitpunkt des Verlustes oder Diebstahls auf Ihrer GeldKarte gespeichert war, ist möglicherweise verloren.
Ein unehrlicher Finder oder Dieb kann mit Ihrem Guthaben Einkäufe tätigen, da für eine GeldKarte-Zahlung keine Legitimation durch PIN-Eingabe oder Unterschrift erforderlich ist. Die bei Verlust oder Diebstahl auf jeden Fall zu empfehlende Sperrung der girocard (früher ec-Karte) oder Kundenkarte Ihrer Bank oder Sparkasse schützt Ihr GeldKarte-Guthaben nicht, da die GeldKarte-Funktion nicht gesperrt werden kann.
Der Verlust Ihrer Karte muss aber nicht zwangsläufig einen Missbrauch nach sich ziehen. Im Gegensatz zu Bargeld besteht sogar die Chance, dass ein ehrlicher Finder die Karte mit einem eventuell darauf enthaltenen Guthaben an eine Bankfiliale oder an Sie direkt zurück gibt.
Grundsätzlich muss zur Erstattung des Restguthabens im Chip die Karte Ihrer Hausbank vorgelegt werden. Der Schattensaldo auf den internen Verrechnungskonten ist nicht aussagekräftig genug, da einige Zeit vergehen kann, bis ein Händler, bei dem mit der Karte gezahlt worden ist, seine Umsätze einreicht (hierdurch wird der Schattensaldo der Karte reduziert). Da dem Händler keine Einreichungsfrist gesetzt wurde, hat er auch über 30 Jahre später noch das Recht auf Begleichung seiner Forderungen.
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