GeldKarte-Logo und der goldene Chip
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GeldKarte-Glossar

Fachtermini zur GeldKarte für Sie zusammengestellt

Begriffe

  • Akzeptanzstelle »
  • Altersverifikationssystem, auch AV-System oder AVS »
  • Bankensonderfunktionsterminal »
  • Börsenverrechnungskonto »
  • Chip »
  • Digitale Signatur »
  • ec-Lastschriftverfahren (ELV) »
  • electronic cash (ec-cash), künftig girocard »
  • Evidenzzentrale »
  • Händlerentgelt »
  • Händlerevidenzzentrale »
  • Händlerkarte »
  • HBCI »
  • Internet-Kundenterminal = Chipkartenleser + Betriebssoftware »
  • Kartenevidenzzentrale »
  • Kontogebundene GeldKarte »
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  • ZKA-Marktplatz »
  • Zusatzanwendungen »

Antworten

Akzeptanzstelle

Jeder Händler oder Automat, der die bargeldlose Zahlung per GeldKarte akzeptiert.

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Altersverifikationssystem, auch AV-System oder AVS

Ein Altersverifikations- oder auch Altersprüfsystem ist ein System, welches das Alter einer Person verifiziert bzw. prüft, um Jugendliche vor nicht altersgemäßen Waren, Veranstaltungen und Medieninhalten zu schützen.

In Deutschland ist der Jugendschutz gesetzlich streng reglementiert, z.B. durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hinsichtlich der Abgabe von Tabakwaren und Alkohol und durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) bezüglich des Zugangs zu Erwachseneninhalten. Verstöße werden mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet.

Sofern der Altersnachweis nicht am Point of Sale erfolgen kann, wie z.B. beim Kauf von Alkohol durch Vorzeigen des Ausweises an der Supermarktkasse, sind technisch-organisatorische Lösungen nötig. Theoretisch ist ein Automatenmodul am Zigarettenautomaten, also eine technische Vorrichtung i.S.d. §10 Abs.2 JuSchG, ein Altersverifikationssystem. In der Praxis hat sich der Begriff v.a. für Systeme zum Jugendmedienschutz durchgesetzt, und zwar speziell zur Erzeugung sog. geschlossener Benutzergruppen in Telemedien wie dem Internet. "Geschlossene Benutzergruppen" bieten dabei im Gegensatz zu "Technischen Mitteln" die höchste Schutzstufe.

Der JMStV enthält bisher kein Anerkennungsverfahren für geschlossene Benutzergruppen oder AV-Systeme. Daher hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM), die Aufsichtsbehörde für die Telemedien und somit für das Internet, ein Verfahren der Positivbewertung entwickelt: Laut KJM ist eine verlässliche Altersverifikation sicherzustellen erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt (Face-to-Face-Kontrolle) erfolgen muss, zweitens durch eine Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang.

Die ZKA-Chipkarte (GeldKarte) sowie die auf Basis der GeldKarte entwickelten Module "fun SmartPay AVS" und "SIZCHIP AVS" besitzen eine Zulassung durch die KJM. Weitere Informationen liefert die Website des KJM »

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Bankensonderfunktionsterminal

Kurz BSFT. Gerät, das neben den Funktionen eines Ladeterminals über Zusatzfunktionen verfügt, wie Laden der GeldKarte gegen Bargeld oder Klärung von Funktionsstörungen der GeldKarte. Ein BSFT wird am Filialschalter aufgestellt und durch Mitarbeiter eines Kreditinstituts bedient.

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Börsenverrechnungskonto

Enthält die Summe des auf alle GeldKarten geladenen Geldes, speichert jedoch keine GeldKarte-spezifischen Daten. Die Händlerumsätze werden von diesem Konto abgebucht.

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Chip

Abkürzung für "Microchip". Informationsspeicher im Kleinformat. Der kleine goldene Chip auf ec- oder Kundenkarte einer Bank oder Sparkasse ist ein Bargeldspeicher, wenn die Karte, auf der er aufgebracht ist, das GeldKarte-Logo trägt. Darüber hinaus übernimmt der Chip z. T. komplexe Rechenoperationen, z. B. die Verschlüsselung geheimer Informationen wie der PIN. Der goldene ZKA-Chip operiert auf Grundlage des SECCOS-Betriebssystems.

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Digitale Signatur

Rechtsverbindliche persönliche Unterschrift im Internet, die den Abschluss von Online-Verträgen möglich macht und die Rechtssicherheit für die ragspartner erhöht. In Deutschland ist die Rechtsverbindlichkeit der digitalen Signatur durch diverse Rechtsvorschriften geregelt. Hierzu zählen: Signaturgesetz (SigG) , 1. Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. GigÄndG)Signaturverordnung (SigV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Das SigG unterscheidet zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur. Der goldene Chip ermöglicht die "sicherste" Form der digitalen Signatur: eine qualifizierte elektronische Signatur, wie sie z. B. bei der digitalen Steuererklärung "ELSTER-Plus" im Einsatz.

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ec-Lastschriftverfahren (ELV)

Zahlungsverfahren auf Basis der Debitkarte, bei dem der Karteninhaber im Handel bargeldlos bezahlen kann. Zur Legitimation ist lediglich die Unterschrift des Kunden erforderlich. Beim ec-Lastschriftverfahren erfolgt keine Online-Prüfung, sondern es wird nur der Magnetstreifen der Karte gelesen.

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electronic cash (ec-cash), künftig girocard

Zahlungsverfahren auf Basis der Debitkarte, bei dem der Karteninhaber im Handel bargeldlos bezahlen kann. Zur Legitimation ist die PIN erforderlich. Beim ec-cash-System gibt es eine Online- und Offline-Variante. Bei ersterer erfolgt eine Online-Prüfung, während bei ec-cash Chip die erforderlichen Daten im Chip gespeichert sind und offline geprüft werden.

Das PIN-gestützte Bezahlen im Handel ("electronic cash-System") und die Bargeldbeschaffung an den Geldautomaten in Deutschland ("Deutsches Geldautomaten-System") werden zum girocard-System zusammengefasst. Mit girocard können deutsche Karteninhaber auch im SEPA-Raum am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen.  Weitere Informationen auf zka-online.de »

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Evidenzzentrale

  Abrechnungsstelle im System der GeldKarte. Nimmt die Umsätze der Händler entgegen, leitet den Zahlungsverkehr in die Wege, prüft die Sicherheit des Systems und verrechnet die entsprechenden Entgelte unter den Beteiligten. Jeder Banksektor hat eine eigene Evidenzzentrale. Man unterscheidet  Händlerevidenzzentrale und  Kartenevidenzzentrale.

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Händlerentgelt

Gebühr, die der Händler für entgegengenommene GeldKarte-Zahlungen entrichtet. Im Moment sind dies 0,3 % des Umsatzes bei einem Minimum von 0,01 Euro pro Transaktion.

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Händlerevidenzzentrale

Abgekürzt HEZ. Nimmt die GeldKarte-Umsätze der Akzeptanzstellen entgegen, prüft sie und gibt sie an die zuständige Kartenevidenzzentrale weiter.

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Händlerkarte

Chipkarte (ähnlich einer Handy-SIM-Karte) im Händlerterminal. Notwendig, um Transaktionen abzuwickeln. Händlerkarten können sowohl physisch als auch als Software-Lösungen (virtuelle Händlerkarten) vorliegen. Sie sind über die Hausbank erhältlich.

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HBCI

Abkürzung für "HomeBanking Computer Interface". Vom deutschen Kreditgewerbe definierter Kommunikationsstandard zur sicheren Abwicklung von Bankgeschäften über das Internet. GeldKarte-fähige Kartenlesegeräte sind in der Regel auch für HBCI-Homebanking geeignet.

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Internet-Kundenterminal = Chipkartenleser + Betriebssoftware

Das Internet-Kundenterminal ist ein System aus Hardware (Chipkartenleser) und Software (Betriebssoftware des Kartenlesers), das zur Abwicklung von Zahlungen mit der GeldKarte über offene Netze (z. B. Internet) dient. Es muss die in der "Schnittstellenspezifikation für die ec-Karte mit Chip, GeldKarte, Internet-Kundenterminal" beschriebenen Anforderungen erfüllen und ist damit besonders sicher. Häufig wird das Internet-Kundenterminal auch als sog. "Klasse-3-Leser" bezeichnet. Äußeres Merkmal des Internet-Kundenterminals ist eine eigenständige Tastatur (PIN-Pad) sowie ein eigenständiges Display, in dem z. B. der zu bezahlende Betrag sowie der abbuchende Händler angezeigt werden.

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Kartenevidenzzentrale

Verarbeitet die von den Händlerevidenzzentralen übertragenen Umsätze und die von den Ladezentralen übermittelten GeldKarte-Aufladungen. In der KEZ werden die  Schattensalden geführt.

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Kontogebundene GeldKarte

Karte mit Chipbörse, die mit einem Konto des Kartenhalters verbunden ist. Der Geldchip ist auf der ec- oder Kundenkarte einer Bank oder Sparkasse aufgebracht.

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Kontoungebundene GeldKarte

Auch "White Card" genannt. Karte mit Chipbörse, die keine Verbindung zu einem Konto hat. Wird häufig von Kreditinstituten für Dritte (z. B. Nahverkehrsunternehmen) oder als spezielle Edition (Schmuckkarten, ähnlich den Telefonkarten) ausgegeben.

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Ladeterminal

Spezielles Gerät, mit dem GeldKarte-Inhaber den Geldchip auf ihrer Karte aufladen können.

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Ladezentrale

System zur Verarbeitung von Lade- und Entlade-Transaktionen im System der GeldKarte.

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Pharming

So bezeichnen Insider eigentlich nur eine sehr spezielle Methode des Phishing. Hier wurde die sogenannte "hosts"-Datei von einem zuvor eingeschleusten Trojanischen Pferd oder Virus manipuliert. Auch wenn man die Adresse seines Homebanking-Instituts von Hand in den Browser eintippt, landet man auf der gefälschten Seite eines Betrügers und gibt dort womöglich arglos die persönlichen Daten ein.

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Phishing

Beim Phishing werden meist E-Mails verschickt, in denen Online-Banking-Nutzer über einen Link auf täuschend echte Kopien der Online-Banking-Webseiten ihrer Sparkasse gelockt werden. Dort sollen persönliche Zugangsdaten wie Kontonummer, PIN und TAN eingegeben werden. Ein solcher Versuch, sich Daten zu erschleichen, wird mit dem aus „Password" und „Fishing" gebildeten Kunstwort „Phishing" bezeichnet.

 

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PIN

Personal Identification Number. In der Regel vierstellige Geheimzahl zur Autorisierung der Kartennutzung. Sie ist notwendig, um die kontogebundene GeldKarte "gegen" das Girokonto zu laden. Die GeldKarte-Zahlung erfolgt ohne PIN-Eingabe.

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Schattensaldo

Das aktuell auf einer GeldKarte vorhandene Guthaben, das in den Systemen der Kreditwirtschaft gespeichert ist. Die Umsätze der einzelnen Bezahltransaktionen werden ausschließlich auf der Karte hinterlegt und gehen aus dem Schattensaldo nicht hervor.

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Taschenkartenleser

Kleines, handliches Gerät, das den aktuellen Kartensaldo an sowie die letzten drei Ladungen und die letzten 15 Zahlungen anzeigt. Spezielle Modelle geben zudem Aufschluss über die GeldKarte-Zusatzfunktionen, indem sie z. B. das Jugendschutzmerkmal oder Bonuspunkte auslesen.

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Terminal

Gerät, das den Datenaustausch zwischen Kasse und Chipkarte ermöglicht. Dies kann ein eigenständiges Gerät (z. B. im Handel) oder auch ein Einbaumodul (an Automaten) sein.

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Trojanisches Pferd

Trojanische Pferde sind Spionageprogramme, die - ähnlich einem Virus - einen PC infizieren können. Die Infektion erfolgt häufig über Anhänge in E-Mails. Trojanische Pferde können unbemerkt Ihre Zugangsdaten ausspähen und an die kriminellen Absender weiterleiten. - Häufig täuschen Trojanische Pferde vor, nützlich, harmlos oder unterhaltend zu sein (z. B. Bildschirmschoner oder elektronische Postkarte).

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ZKA

Abkürzung für "Zentraler Kreditausschuss".  Ausschuss, in dem die Spitzenverbände des deutschen Kreditgewerbes u. A. im Sinne einheitlicher Regelungen im Zahlungsverkehr und für Kartenzahlungssysteme zusammenarbeiten und gemeinsam Vorschläge sowie Stellungnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden, Bundesbank und Einrichtungen des Bundes erarbeiten.

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ZKA-Marktplatz

Vom ZKA entwickelter Standard zur Realisierung von Anwendungen wie Bonuspunkte, Gutscheine oder Ausweise mittels des goldenen ZKA-Chips.

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Zusatzanwendungen

Datenstrukturen, kryptographische Schlüssel und Daten, die in die Chipkarte eingebracht werden müssen, damit der Speicherplatz durch den Anbieter nutzbar ist. Der Begriff wird deshalb verwendet, weil es sich aus Sicht der ZKA-Chipkarte um Anwendungen handelt, die zusätzlich zu den kreditwirtschaftlichen Anwendungen (z.B. elektronische Geldbörse) auf dem Chip gespeichert sind.

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