Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten nur für Erwachsene
Die gesetzliche Forderung lt. §4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Gemäß § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sind Anbieter von Internetseiten verpflichtet, den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten nur einer "geschlossenen Benutzergruppe" anzubieten. Eine vorgeschaltete Jugendschutzabfrage muss daher das Alter der Nutzer prüfen.
Die Lösung haben Sie schon in der Tasche: GeldKarte als Altersnachweis
Für den Nachweis Ihrer Volljährigkeit benötigen Sie als Internet-Nutzer lediglich einen Chipkartenleser sowie eine kontogebundene GeldKarte, also z.B. eine girocard, mit dem Jugendschutzmerkmal.
Karte rein, Inhalte frei
So funktioniert der Altersnachweis per Chipkarte im Internet
Wenn Sie eine jugendgeschützte Website aufrufen wollen, schaltet sich zunächst das sog. Altersverifikationssystem (AVS) ein und verlangt eine Altersprüfung.
Adult-Inhalte erst nach Altersnachweis
- Karte rein:
Schieben Sie girocard bzw. Kundenkarte Ihrer Bank oder Sparkasse in den am Computer angeschlossenen Chipkartenleser. - Alterscheck:
Die Altersprüfung erfolgt, indem das verschlüsselt gespeicherte Jugendschutzmerkmal anonym über eine SSL-verschlüsselte Verbindung ausgelesen wird. Hierbei wird lediglich der Berechtigungsstatus an den Händler bzw. Online-Shop gemeldet, jedoch keine Daten gespeichert. - Freigabe der Inhalte:
Sind Sie über 18, erhalten Sie eine Bestätigung und können frei navigieren. Weiterer Vorteil: Wenn der Anbieter die GeldKarte auch als Bezahlmedium akzeptiert, können Sie auch direkt schnell und anonym für die Inhalte bezahlen!
Ihre Vorteile beim Altersnachweis mit GeldKarte im Internet
- Weit reichende Anonymität: Sie legitimieren sich anonym. Im sog. Jugendschutzmerkmal ist bei Volljährigen nur eine Kennung hinterlegt, die ausweist, dass der Karteninhaber über 18 Jahre alt ist. Für den Altersnachweis ist keine Angabe persönlicher Daten nötig.
- Schnelligkeit und Komfort: Sie erhalten sofort Zugang zur Website – ohne langwierige, oft unverständliche Registierungsprozesse, die wie z.B. bei PostIdent sogar offline durchzuführen sind.
- Kreditkartendaten überflüssig: Gebührenpflichtige Inhalte bis zu 200 Euro lassen sich direkt per GeldKarte zahlen, eine Übertragung von sensiblen Daten wie Kreditkartennummern entfällt.
- Natürlich 100% legal: Im Gegensatz zu anderen, mitunter undurchsichtigen oder gar illegalen Altersnachweisen wie dem Personalausweis-Check ist der Nachweis per Chip vor der zuständigen Behörde KJM zugelassen.
- Bequeme Aufladung: Über www.GeldKarte-laden.de können Sie Ihre GeldKarte von zu Hause aus kostenlos aufladen.


