100% Jugendschutz: komfortabel, sicher und anonym
Jugendliche schützen - Altersnachweis ohne Angabe persönlicher Daten
GeldKarte: Stets sicher und anonym zahlen am Automaten wie im Internet.
- Sie möchten Ihre Kinder schützen und verhindern, dass sie im Internet oder an Automaten Waren kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die Erwachsenen vorbehalten sein sollten?
- Oder Sie selbst möchten Erwachsenen-Inhalte im Internet nutzen oder Zigaretten am Automaten kaufen, aber bei der Altersprüfung anonym bleiben?
Die deutsche Gesetzgebung zum Schutz der Jugend schreibt in diesen Fällen den Einsatz eines so genannten Altersverifikationssystems (AVS) vor. Hier bieten Ihnen viele Online-Shops und Automatenaufsteller eine einfache Lösung, die Sie wahrscheinlich schon in Ihrer Geldbörse haben: Die Altersverifikation per GeldKarte!
Wie kommt die Alterskennung in den Chip?
Ihre Bank oder Sparkasse speichert den Altersnachweis
Seit Herbst 2003 wird von vielen Banken und Sparkassen auf dem Chip der kontogebundenen Karte das sog. Jugendschutzmerkmal aufgebracht.
Tipp: Ob Ihre GeldKarte ein Jugendschutzmerkmal trägt, erfahren Sie von Ihrem Institut. Oder nutzen Sie den Karten-Test "Altersnachweis" »
Das Jugendschutzmerkmal ist ein verschlüsselter Datensatz auf der girocard bzw. Kundenkarte mit Chip, der als "Legitimationsvermerk" den volljährigen Karteninhaber. Bei Minderjährigen ist das verschlüsselte Geburtsdatum enthalten:
Wie kommt der Altersnachweis in den Chip?
Bei volljährigen Personen über 18 Jahren wird der Legitimationsvermerk automatisch gespeichert, und damit ist der freie Zugang zu geschützten Angeboten ohne weitere Formalitäten gewährleistet.
Altersnachweis bei Jugendlichen: Einwilligung der Eltern erforderlich
Bei Jugendlichen ist die Speicherung des verschlüsselten Geburtsdatums nötig, um das jeweils aktuelle Alter prüfen zu können. Diese Speicherung erfordert die Zustimmung von jugendlichem Karteninhaber und dessen Erziehungsberechtigten – zumeist im Rahmen der Beantragung einer Kontokarte. Sobald der Karteninhaber volljährig ist, kann die Karte natürlich für den Altersnachweis "über 18" genutzt werden.
Hinweis: Bei kontoungebundenen Karten wäre die Gefahr der Weitergabe an Dritte zu groß und Nachweiskraft zu gering. Daher ist die Nutzung dieser Karten zum Altersnachweis nicht möglich.


