Was ist eine elektronische Unterschrift?
Ihre Authentifizierung in der digitalen Kommunikation
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur ist die Übertragung Ihrer Unterschrift in elektronische Medien. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt. Der Empfänger der Nachricht entschlüsselt die Unterschrift mittels des öffentlichen Schlüssels.
Mit der Signatur können Signierende identifiziert und vor allem authentifiziert werden, das heißt, es kann ermittelt werden, ob der Signierende auch wirklich derjenige ist, der er zu sein vorgibt. Damit ermöglicht die elektronische Signatur eine sichere Kommunikation im Internet und fungiert auch als Siegel für elektronische Daten.
Verwaltungsvorgänge und Steuererklärung digital signieren
Behördengänge sicher online erledigen
Verwaltungsvorgänge vieler Gemeinden können heute schon bequem vom heimischen Computer aus durchgeführt werden. Zum Beispiel das Ummelden von Fahrzeugen oder die Abgabe der Steuererklärung per ElsterOnline.
Wer die Steuererklärung elektronisch einreicht, hat gute Chancen auf eine Bearbeitung innerhalb von vier Wochen und erhält etwaige Rückzahlungen deutlich schneller. Das Online-Portal für die papierlose, 100% digitale Steuererklärung bietet verschiedene Zugänge. Sicherster der drei Zugänge ist ELSTER-PLUS: der Login mittels Signaturkarte, z.B. einer zur Signatur vorbereiteteten GeldKarte, in Verbindung mit einem Chipkartenleser der Sicherheitsklasse 2 oder 3 bzw. Secoder®.
Einsatz von Signaturkarten im Unternehmen
Signatur von E-Mails uvm. und multifunktionale Chip-Anwendung
Auch unabhängig von einem Konto bieten Kreditinstitute Signaturkarten an. Sie eignen sich besonders für Firmen, deren Mitarbeiter elektronische Signaturen beruflich einsetzen: Es lassen sich digitale Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnen, E-Mails und Dateien verschlüsseln und E-Government-Angebote nutzen.
Zusätzlich eignet sich diese kontoungebundene Karte für die sichere Anmeldung am PC und Firmennetzwerk vom Büro- oder Heimarbeitsplatz aus. Darüber hinaus können das Bezahlen in der Kantine oder am Automaten, der Zutritt zu Gebäuden oder die Zeiterfassung mit dieser Chipkarte erfolgen.
Einsatz im Rechtsverkehr
Elektronischer Rechtsverkehr zwischen Gerichten und deren Kunden
Einige Bundesländer haben die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Gerichten und deren Kunden (Anwälte, Steuerberater, etc.) sowie Gerichten und Justizbehörden untereinander eröffnet: In allen Verfahren können Klageschriften und andere Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden. Auch die Zustellung von Dokumenten an die Kunden der Justiz erfolgt, soweit möglich, elektronisch. Dies beschleunigt die Kommunikation.
Schnelle Kommunikation zwischen Notar und Mandant
Auch im Notariat halten neue Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs Einzug. Die rechtsgültige persönliche Unterschrift des Notars wird durch eine digitale Signatur ersetzt. So können u.a. elektronisch beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Ausdrucke des Handelsregisters erzeugt und die in einer Notaranwendung vorliegenden Daten weiterverwendet werden. Sprechen Sie Ihren Notar doch einmal auf darauf an!
Das benötigen Sie für eine elektronische Unterschrift:
- Chipkarte mit Signatur
Im goldenen Chip kann Ihre elektronische Unterschrift gespeichert werden. Einige Kreditinstitute wie z.B. Sparkassen geben girocards (früher ec-Karten) bzw. Kundenkarten mit Signatur aus, andere kombinieren die Signaturfunktion mit HBCI-Karten, dritte geben eigens zum Signieren eine Chipkarte aus. Kosten und Art der Signatur – fortgeschritten oder qualifiziert – sind dabei je nach Institut unterschiedlich. Kontogebundene Karten der Sparkassen, die ein "S-Trust"-Logo tragen, sind i.d.R. vorbereitet und müssen nur noch "freigeschaltet" werden. Ihr Institut berät Sie gerne. - Signatur-Software und Chipkartenleser
Mit der dazugehörigen Signatur-Software und einem Chipkartenleser können Sie alle gewünschten Dokumente mit Ihrer digitalen Unterschrift versehen.


