GeldKarte-Logo und der goldene Chip
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Altersverifikation im Internet

Zahlreiche Online-Shops praktizieren aktiv Jugendschutz per Chip

Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten nur für Erwachsene

Die gesetzliche Forderung lt. §4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Gemäß § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sind Anbieter von Internetseiten verpflichtet, den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten nur einer "geschlossenen Benutzergruppe" anzubieten. Eine vorgeschaltete Jugendschutzabfrage muss daher das Alter der Nutzer prüfen.

Die Lösung haben Sie schon in der Tasche: GeldKarte als Altersnachweis

Für den Nachweis Ihrer Volljährigkeit benötigen Sie als Internet-Nutzer lediglich einen Chipkartenleser sowie eine kontogebundene GeldKarte, also z.B. eine girocard, mit dem Jugendschutzmerkmal.

Karte rein, Inhalte frei

So funktioniert der Altersnachweis per Chipkarte im Internet

Wenn Sie eine jugendgeschützte Website aufrufen wollen, schaltet sich zunächst das sog. Altersverifikationssystem (AVS) ein und verlangt eine Altersprüfung.

Altersverfikation im Internet: Nur wer sich als volljährig ausweist, wird zugelassen.

Adult-Inhalte erst nach Altersnachweis  

  1. Karte rein:
    Schieben Sie girocard bzw. Kundenkarte Ihrer Bank oder Sparkasse in den am Computer angeschlossenen Chipkartenleser.
  2. Alterscheck:
    Die Altersprüfung erfolgt, indem das verschlüsselt gespeicherte Jugendschutzmerkmal anonym über eine SSL-verschlüsselte Verbindung ausgelesen wird. Hierbei wird lediglich der Berechtigungsstatus an den Händler bzw. Online-Shop gemeldet, jedoch keine Daten gespeichert.
  3. Freigabe der Inhalte:
    Sind Sie über 18, erhalten Sie eine Bestätigung und können frei navigieren. Weiterer Vorteil: Wenn der Anbieter die GeldKarte auch als Bezahlmedium akzeptiert, können Sie auch direkt schnell und anonym für die Inhalte bezahlen!

Ihre Vorteile beim Altersnachweis mit GeldKarte im Internet

  • Weit reichende Anonymität: Sie legitimieren sich anonym. Im sog. Jugendschutzmerkmal ist bei Volljährigen nur eine Kennung hinterlegt, die ausweist, dass der Karteninhaber über 18 Jahre alt ist. Für den Altersnachweis ist keine Angabe persönlicher Daten nötig.
  • Schnelligkeit und Komfort: Sie erhalten sofort Zugang zur Website – ohne langwierige, oft unverständliche Registierungsprozesse, die wie z.B. bei PostIdent sogar offline durchzuführen sind.
  • Kreditkartendaten überflüssig: Gebührenpflichtige Inhalte bis zu 200 Euro lassen sich direkt per GeldKarte zahlen, eine Übertragung von sensiblen Daten wie Kreditkartennummern entfällt.
  • Natürlich 100% legal: Im Gegensatz zu anderen, mitunter undurchsichtigen oder gar illegalen Altersnachweisen wie dem Personalausweis-Check ist der Nachweis per Chip vor der zuständigen Behörde KJM zugelassen.
  • Bequeme Aufladung: Über www.GeldKarte-laden.de können Sie Ihre GeldKarte von zu Hause aus kostenlos aufladen.
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Jugendmedienschutz- Staatsvertrag

kjm-online.de

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten bietet den Gesetzestext des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) als Download an.

Zulassung des Altersnachweis per Chip

kjm-online.de: zugelassene AVS

Die ZKA-Chipkarte (GeldKarte) sowie die auf Basis der GeldKarte entwickelten Module "fun SmartPay AVS" sowie "SIZCHIP AVS" sind KJM zugelassen.

Alterskennung im Chip?

Karten-Test Altersnachweis »

Fit für den Jugendschutz? Der Online-Test zeigt in Sekundenschnelle, ob Ihre Karte ein Jugendschutzmerkmal trägt.

Noch keine GeldKarte?

Sie haben noch keinen GeldKarte-Chip mit Altersmerkmal? – Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur GeldKarte:

→ Deutsche Bank »
→ Dresdner Bank »
→ Hypovereinsbank »
→ Sparkasse »
→ Volks und Raiffeisenbanken »

Oder sprechen Sie den Kundenberater Ihrer Bank oder Sparkasse an!

Noch keinen Kartenleser?

Im GeldKarte-Shop finden Sie Nützliches rund um die GeldKarte: von Chipkartenleser über GeldKarte-Bobby-Car bis hin zu Werbematerial.

GeldKarte-Shop.de »

In unserem Online-Shop erhalten Sie verschiedene, geeignete und sichere Chipkartenleser ab 59,99 Euro.


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