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x-check integriert GeldKarte als Altersnachweis

x-check hat sich für die Integration des Altersnachweises mit der GeldKarte als weiteren KJM konformen Altersnachweis im Internet entschieden. Der Zugang mit x-check zu über 100.000 deutsprachigen Webseiten wird in Kürze auch mit der GeldKarte möglich sein.

x-check hat sich für den Altersnachweis mit der GeldKarte als weiteren KJM konformen Altersnachweis im Internet entschieden und wird damit in Kürze online gehen. Dabei setzt x-check auf fun SmartPay AVS vom Karlsruher Software-Unternehmen fun communications GmbH. fun SmartPay AVS ist die einzige Lösung am Markt zur gesetzeskonformen Abfrage des Jugendschutzmerkmals und Bezahlen mit der GeldKarte im Internet. Das im Praxiseinsatz bereits bewährte und vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zugelassene Verfahren fun SmartPay AVS zum Bezahlen und zum Altersnachweis mit der GeldKarte im Internet ist die ideale Lösung für "Über-18-Inhalte" im Internet. Der Kunde benötigt für die Überprüfung des Altersmerkmals mit fun SmartPay AVS nur einen einfachen, kostengünstigen Chipkartenleser, wie sie schon heute in den PCs namhafter Lebensmitteldiscounter standardmäßig eingebaut sind. Es ist weder die Installation von Software noch eine Registrierung für den Kunden erforderlich.

"Wir freuen uns mit fun communications einen innovativen  Partner gewonnen zu haben" so Marco Wolff, Geschäftsführer der Coolspot Germany GmbH". Die Verifikation erwachsener Internetuser über die GeldKarte erlaubt uns, die Basic Variante des x-check Systems den GeldKartennutzern kostenfrei anzubieten."

Ursprünglich für den Altersnachweis an Zigarettenautomaten konzipiert und dort ab 2007 zwingend vorgeschrieben, ist der Gesetzgeber jetzt der Forderung nach effektivem Jugendschutz auch im Internet nachgekommen und hat die gesetzlichen Anforderungen verschärft. Der entsprechende Beschluss der zuständigen Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) verlangt die generelle Alterskontrolle nach dem so genannten Vier-Augen-Verfahren (einmalige persönliche Identifikation, offline) und darüber hinaus eine zusätzliche verlässliche Authentifizierung bei jeder einzelnen Nutzung eines Internet-Angebotes.

Die GeldKarte wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Verfahren für den Jugendschutz im Internet zugelassen. Beim Einsatz der GeldKarte ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte ausschließlich von Kreditinstituten an Ihre Kunden ausgegeben wird. Schon heute haben über 30 Millionen Erwachsene die GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal im Geldbeutel.

23. Februar 2005

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Ansprechpartner

Iris Wandler

Senior Manager Marketing
fun communications GmbH
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Tel.: 07 21 / 9 64 48-163
Fax: 07 21 / 9 64 48-263
Mail an Iris Wandler
fun.de


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