GeldKarte-Logo und der goldene Chip
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Zahlung und Abrechung durch den Händler

Abläufe im GeldKarte-System

Bezahlen mit der GeldKarte

GeldKarte ins Terminal schieben, Zahlbetrag bestätigen – fertig

Beim Bezahlen wird die GeldKarte in ein entsprechendes Händler-Terminal an der Kasse oder in den Kartenschlitz am Automaten geschoben. An der Kasse muss dann der angezeigte Betrag bestätigt werden, am Automaten entfällt dieser Schritt. Weder die Eingabe einer PIN noch eine Unterschrift sind notwendig. Der Zahlbetrag wird sofort vom Guthaben der GeldKarte abgebucht und der sog. Händlerkarte (einem kleinen Chip im Kassenterminal bzw. im Automaten) gut geschrieben. Dies geschieht offline ohne Anbindung an ein Autorisierungssystem. Dadurch werden die Transaktionskosten und die Transaktionsdauer niedrig gehalten.

Inzwischen ist auch das Bezahlen von Einkäufen im Internet mit der GeldKarte möglich, und zwar mittels eines Chipkartenlesers. Den Vorteil haben Kunde und Händler gleichermaßen: Der Kunde kann bequem und anonym zahlen, der Händler hat eine Zahlungsgarantie – genau wie bei der Verwendung von Bargeld.

Informationsgrafik: technischer Ablauf eines Zahlungsvorganges mit der GeldKarte

Abrechnung von Bezahltransaktionen

Übertragung in Summensätzen verhindert "Ausspähen"

Die Händlerkarte erzeugt erst nach Abschluss der Bezahltransaktion einen Datensatz zu jeder Zahlung und gibt diese an das Händlerterminal aus. Das Händlerterminal ergänzt den Datensatz der Händlerkarte um händler- und terminalspezifische Daten und speichert den Datensatz der Zahlung.

Mit dem so genannten Kassenschnitt schließt der Händler die Kasse. Die Händlerkarte erzeugt nun aus allen gespeicherten Transaktionsdaten einen Summensatz, der die Einzeltransaktionen zusammenfasst und eigenständig verschlüsselt. Jeder Summensatz kann durch die Identifikationsnummer der Händlerkarte und eine Sequenznummer des Kassenschnitts eindeutig identifiziert werden. Anhand dieser Kennnummern und der Sequenznummern der Einzeltransaktionen kann die von der Hausbank des Händlers beauftragte Händlerevidenzzentrale später feststellen, ob Transaktionen mehrfach eingereicht wurden.

Die Zahlungsbeträge werden dem Händler gutgeschrieben, nachdem er die Einzeltransaktionen und Summensätze bei der Händlerevidenzzentrale eingereicht hat. Die Kartenevidenzzentrale wiederum belastet die Verrechnungskonten der kartenausgebenden Banken mit dem Gegenwert der Transaktionen, die die Karteninhaber getätigt haben. Gleichzeitig wird der Schattensaldo der verwendeten GeldKarten um den getätigten Umsatz herabgesetzt. Dadurch, dass die Umsätze nicht in Einzelbeträgen, sondern ausschließlich in Summen verrechnet werden, ist ein "Ausspähen" einzelner Kundentransaktionen nicht möglich.

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