Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem am 24.5.2005 verkündeten (noch nicht rechtskräftigen; d. Red.) Urteil Altersüberprüfungen im Web über die Personalausweisnummer für unzulässig erklärt.
Das Gericht hat dem Anbieter für Altersverifikationssysteme (AVS) Erodata, Mainz, untersagt, pornografische Inhalte im Internet lediglich durch die Eingabe einer Personalausweisnummer in Kombination mit der Durchführung einer Kontobewegung zugänglich zu machen.
Nach Auffassung der Richter sei im Sinne des Paragrafen 184 StGB eine persönliche Altersüberprüfung zwingend notwendig. Kläger war der Mitbewerber Coolspot, der ein auf der persönlichen Identifikation beruhendes Altersverifikationssystem anbietet und sich durch das Erodata-AVS im Sinne des Wettbewerbsrechts benachteiligt sah.
Quelle: heise.de
27. Mai 2005


